Information zur ASV – Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

 

Was ist die ASV?

Die Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen oder schweren Verlaufsformen von Erkrankungen erfordert nicht nur die Betreuung durch ein interdisziplinäres Ärzteteam mit entsprechender spezieller Qualifikation, sondern häufig auch spezielle diagnostische Möglichkeiten.

Um die Versorgung dieser Patienten zu gewährleisten, wurde im GKV-Versorgungsstrukturgesetz im § 116b SGB V ein neuer Versorgungsbereich geschaffen: Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV).

Innerhalb der ASV können betroffene Patienten sowohl von Vertragsärzten als auch Krankenhausärzten nach einheitlichen Rechtsvorschriften versorgt werden. Die ASV steht den Patienten seit Mai 2020 zur Verfügung. Die ASV ist beschränkt auf seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit geringen Fallzahlen, auf schwere Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen und auf Patienten, für die hochspezialisierte Leistungen, erforderlich sind.

 

Für wen ist die ASV?

An der ASV können Patienten ab 18 Jahren, die zur Abklärung und Therapie einer rheumatisch entzündlichen Erkrankung vorstellig sind, teilnehmen. Die Teilnahme an der ASV ist für Patienten kostenlos.

 

WER ÜBERNIMMT DIE BEHANDLUNG?

Die Behandlung im Rahmen der ASV wird durch ein spezialisiertes Ärzteteam übernommen. Dieses setzt sich aus einem Kernteam, den Ärzten des MVZ, sowie hinzuzuziehenden ausgewählten Fachärzten zusammen. Im Rahmen des ASV-Teams ist ein problemloser Austausch von Informationen über die Patienten möglich. Hierdurch ist jeder Arzt im Team stets auf dem laufenden Behandlungsstand des Patienten. Zusätzlich werden Termine rasch mit verkürzten Wartezeiten vergeben.

 

Welche Vorteile habe ich?

  • Optimierte Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen oder schweren Krankheitsverläufen
  • Verbesserte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den einzelnen Fachdisziplinen im spezialisierten Team
  • Falls notwendig, enge Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Bereich
  • Leistungen, die außerhalb der Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung liegen (z.B. PET-CT)

Zurück